Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Nach langwierigen Verhandlungen wurde mit dem Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika über die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft vom 17.07.2000 und dem am 12. August 2000 in Kraft getretenen Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom 04.08.2001 die Grundlage dafür geschaffen, den Millionen von Zwangsarbeitern, die während der NS-Herrschaft und des Zweiten Weltkrieges sowohl im Deutschen Reich als auch in den von Deutschland besetzten Gebieten eingesetzt waren und auch anderen NS-Opfern ergänzend zu den bisherigen Wiedergutmachungsregelungen Entschädigungsleistungen zukommen zu lassen. Hierzu wurden von der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zu gleichen Teilen Mittel von insgesamt 10 Mrd. DM (ca. 5,11 Mrd. €) bereitgestellt.

Das Gesetz sieht vor allem Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter/innen vor, wobei differenziert wird zwischen ehemaligen Insassen eines Konzentrationslagers oder Ghettos, die zu Arbeitsleistungen gezwungen wurden sowie deportierten Personen, die zu Arbeitsleistungen in einem gewerblichen Unternehmen oder im öffentlichen Bereich gezwungen wurden. Daneben besteht im Rahmen einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, auch Leistungen an andere als die im Gesetz ausdrücklich genannten NS-Opfern zu gewähren, vor allem an deportierte Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft.

Ferner sind Leistungen vorgesehen zum Ausgleich sonstiger Personenschäden, v.a. in Fällen medizinischer Versuche oder aufgrund der Unterbringung in einem Zwangsarbeiterkinderheim. Und schließlich wird auch Entschädigung für bestimmte verfolgungsbedingte Vermögensschäden gewährt, an denen die deutsche Wirtschaft unmittelbar schadensursächlich beteiligt war, insbesondere für verfolgungsbedingte Versicherungsschäden.

Über diese individuellen Entschädigungsansprüche hinaus sieht das Stiftungsgesetz aber auch die Bereitstellung von Geldern für den Fonds „Erinnerung und Zukunft“ vor. Dieser wird als Förderstiftung tätig und unterstützt Projekte zur Begegnung mit Zeitzeugen, zur psychosozialen und medizinischen Betreuung ehemaliger NS-Opfer, zu Geschichte und Menschenrechten sowie Stipendienprogramme.

Die Bearbeitung der individuellen Entschädigungsansprüche ist mehreren Partnerorganisationen übertragen. Das sind für Antragsteller, die am 16. Februar 1999 ihren Wohnsitz in Polen, Weißrussland, Russland, der Ukraine, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen oder der Republik Moldau hatten die in diesen Staaten eingerichteten Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung“, für sonstige jüdische Antragsteller die Jewish Claims Conference (JCC) und für sonstige nichtjüdische Antragsteller die International Organisation for Migration (IOM).

Die Auszahlung der Entschädigungsleistungen erfolgt in zwei Tranchen, um eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel sicher zu stellen. Bis Mitte September 2003 hat die Bundesstiftung den Partnerorganisationen für 1,442 Millionen Leistungsberechtigte insgesamt 2,424 Milliarden Euro (bzw. 4,740 Milliarden DM) zur Verfügung gestellt.

Einzelheiten zum Verfahren und zum aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie hier:

 

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